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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 31.03.1993 - 1 Ss 73/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3339
OLG Zweibrücken, 31.03.1993 - 1 Ss 73/93 (https://dejure.org/1993,3339)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 31.03.1993 - 1 Ss 73/93 (https://dejure.org/1993,3339)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 31. März 1993 - 1 Ss 73/93 (https://dejure.org/1993,3339)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verteidiger; Gewählter Verteidiger; Sachkunde; Vertrauenswürdigkeit; Sachgerechte Verteidigung; Betroffener; Interesse am Ausgang des Verfahrens; Verwandtschaftliche Beziehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 138 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 493
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 12.01.2006 - 2 Ws 9/06

    Beistand; Zulassung; Sachlichkeitsgebot; Verteidiger; Ermessensfehlgebrauch

    Dabei ist von Belang, dass § 138 Abs. 2 StPO zwar aufgrund seiner Entstehungsgeschichte zutreffend als Ausnahmebestimmung angesehen wird (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1988, 91), die Genehmigung aber gleichwohl nicht nur auf besondere Ausnahmefälle beschränkt werden darf (OLG Düsseldorf NStZ 1999, 586; wohl auch OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Zweibrücken NZV 1993, 493 [für das Bußgeldverfahren]; vgl. auch Meyer/Goßner, a.a.O., jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Diesem Sinn und Zweck würde es aber entgegenstehen, wenn man die Anforderungen an die Sachkunde so hoch ansetzt, dass der Zuzulassende die Befähigung zum Richteramt haben muss (zu streng daher auch OLG Karlruhe, a.a.O.; wie hier Julius in Heidelberger Kommentar zur StPO, 3. Aufl. 2001, § 138 Rn. 8; siehe auch OLG Zweibrücken NZV 1993, 493 für das Bußgeldverfahren).

  • BVerfG, 16.02.2006 - 2 BvR 951/04

    Allgemeine Handlungsfreiheit; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

    Eine Genehmigung nach § 138 Abs. 2 StPO muss erteilt werden, wenn der Gewählte als hinreichend sachkundig und vertrauenswürdig erscheint und auch sonst keine Bedenken gegen sein Auftreten als Verteidiger bestehen (vgl. BayObLG; NJW 1954, S. 1212; HansOLG Bremen, NJW 1951, S. 123; OLG Zweibrücken, NZV 1993, S. 493; OLG Karlsruhe, NStZ 1987, S. 424; OLG Düsseldorf, NStZ 1988, S. 91 ; 1999, 586 ).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 24.06.1993 - 2 ObOWi 197/93   

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https://dejure.org/1993,7182
BayObLG, 24.06.1993 - 2 ObOWi 197/93 (https://dejure.org/1993,7182)
BayObLG, Entscheidung vom 24.06.1993 - 2 ObOWi 197/93 (https://dejure.org/1993,7182)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Juni 1993 - 2 ObOWi 197/93 (https://dejure.org/1993,7182)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 493 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.03.1992 - 2 StR 371/91

    Verwerfung des Einspruch, wenn der Betroffene trotz Anordnung des persönlichen

    Auszug aus BayObLG, 24.06.1993 - 2 ObOWi 197/93
    Nicht jeder (einfache) Rechtsfehler genügt, um die Anordnung nichtig und damit unverbindlich zu machen (BGHSt 38, 251/256).
  • BayObLG, 30.01.1992 - 2 ObOWi 452/91

    Persönliches Erscheinen; Anordnung; Gericht; Entfernung; Beweisaufnahme; Fragen;

    Auszug aus BayObLG, 24.06.1993 - 2 ObOWi 197/93
    Da das Amtsgericht nicht konkret aufzeigte, welcher Beitrag zur Sachaufklärung von der Anwesenheit des Betroffenen zu erwarten war, eine solche Möglichkeit auch nicht erkennbar ist, lag die Anordnung des persönlichen Erscheinens außerhalb der Grenzen tatrichterlichen Ermessens (vgl. BayObLG VRS 83, 207 ).
  • OLG Köln, 28.01.1997 - Ss 517/96
    Die Notwendigkeit der Anwesenheit des Betroffenen muß dabei im Urteil insbesondere dann im einzelnen dargelegt und begründet werden, wenn dieser sich im Verfahren schon zur Sache eingelassen hat (vgl. OLG Hamburg DAR 89, 274; BayObLG VRS 85, 446; Göhler, a.a.O., § 73 Rdnr. 18) oder ein für den Betroffenen erschienener vertretungsberechtigter Verteidiger im Termin erklärt, umfassend informiert zu sein (vgl. BayObLG DAR 84, 247 (Rüth); Senge in KK - OWiG, § 73 Rdnr. 15).

    Keinesfalls darf die Anordnung des persönlichen Erscheinens dazu dienen, dem Tatrichter nur die Möglichkeit einer Verwerfung ohne Sachprüfung zu eröffnen (OLG Köln, 3. Strafsenat, a.a.O., SenE NStZ 88, 31; StV 84, 18; BayObLG VRS 65, 210; 85, 446; Göhler, a.a.O., § 73 Rdnr. 22 m.w.N.).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.08.1993 - 2 Ss (OWi) 279/93 - (OWi) 50/93 III   

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https://dejure.org/1993,8669
OLG Düsseldorf, 26.08.1993 - 2 Ss (OWi) 279/93 - (OWi) 50/93 III (https://dejure.org/1993,8669)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.08.1993 - 2 Ss (OWi) 279/93 - (OWi) 50/93 III (https://dejure.org/1993,8669)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. August 1993 - 2 Ss (OWi) 279/93 - (OWi) 50/93 III (https://dejure.org/1993,8669)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Papierfundstellen

  • NZV 1993, 493
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 25.11.1997 - 5 Ss OWi 377/97
    Verwirft das Gericht den Einspruch nicht, so ordnet es nach § 74 Abs. 2 Satz 2 OWiG die Vorführung des Betroffenen an oder führt die Hauptverhandlung nach § 74 Abs. 1 OWiG in dessen Abwesenheit durch (vgl. OLG Düsseldorf - 3. Senat - NZV 1993, 493 ,494).
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